BuG-Standortbestimmung
Sie haben sich mit der Anmeldung zum Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW entschieden, regelmäßig im Rahmen einer Selbstevaluation Daten zur Steuerung und Optimierung Ihrer Schulentwicklung zu erheben. Dafür bietet Ihnen das Landesprogramm das Instrument der BuG-Standortbestimmung an, das auf dem IQES-Qualitätskonzept basiert. Sie planen an einem für Sie im Schuljahresverlauf sinnvollen Zeitpunkt ein, die BuG-Standortbestimmung unter Beteiligung aller Lehrkräfte und ggf. anderer pädagogischer Mitarbeiter*innen durchzuführen.
Ab dem Schuljahr 2023/24 Schuljahr steht für alle Programmschulen dauerhaft die Möglichkeit der Durchführung der BuG-Standortbestimmung zur Verfügung. Im Sinne der Kohärenz wurde der Fragebogen angemessen reduziert und angepasst.
Das nun dauerhaft zur Verfügung stehende Instrument bietet die Gelegenheit, passgenau für Schulentwicklungsplanung individuell einzusetzen. Die Ergebnisse stehen „auf Knopfdruck“ sofort zur Verfügung.
Um Ihnen bei der Planung, Durchführung und Auswertung durch das Landesprogramm Unterstützung anzubieten, steht Ihnen Ihr/e zuständige Koordinator/in gerne zur Verfügung.
Es wird empfohlen, das BuG-Standortbestimmung jährlich durchzuführen, mindestens sollte es aber alle zwei Jahre durchgeführt werden. Dazu füllt das gesamte Kollegium einen Fragebogen aus.
Zudem wurde ein Leitfaden erarbeitet, welcher gemeinsam mit vielfältigen Unterstützungsmaterialien zu Evaluationen in unserem neuen BuG-Eintrittsportal auf IQESonline vielfältige Informationen bereithält.
Aus den Ergebnissen der Standortbestimmung können Sie dann geeignete Schulentwicklungsmaßnahmen ableiten. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen können Sie eine Förderung beim Landesprogramm beantragen.
Bei Fragen zur Selbstevaluation wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige BuG-Koordinatorin bzw. Ihren Koordinator. Das Landesprogramm bietet den BuG-Schulen darüber hinaus regelmäßig eine Fachtagung zum Thema Nachhaltige Schulentwicklung an.
Die Träger des Landesprogrammes Bildung und Gesundheit NRW stellen Ihnen nach wie vor das dafür notwendige Abonnement ohne Eigenanteil zur Verfügung.
Wenn Sie also noch kein Abonnement haben, so geht es hier zur unkomplizierten Antragstellung über BuG NRW:
Weiterhin sind Netzwerkveranstaltungen in den Regierungsbezirken rund um die BuG-Standortbestimmung bereits in Planung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe bei der Auswertung und Interpretation der Daten benötige?
Die BuG-Koordinator*innen sind in der Datenauswertung geschult. Ihre Beratung steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.Können wir auch ein selbst entwickeltes Evaluationsverfahren verwenden?
Dies ist grundsätzlich möglich. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrer zuständigen Koordinatorin bzw. Ihrem Koordinator beraten, damit es so gestaltet wird, dass Sie aus dessen Ergebnissen auch den Bedarf und die Ziele für die geplanten Schulentwicklungsmaßnahmen ableiten können. Es wird empfohlen grundsätzlich alle zwei Jahre die standardisierte BuG-Standrtbestimmung durchzuführen, damit Sie im Laufe der Jahre Vergleichsdaten erhalten und die langfristige Entwicklung Ihrer Schule verfolgen können.Kann man ausnahmsweise mit der BuG-Standortbestimmug aussetzen, wenn eine Sondersituation besteht?
Das ist grundsätzlich in begründeten Fällen möglich. Setzen Sie sich dazu bitte mit Ihrer zuständigen Koordinatorin bzw. Ihrem Koordinator in Verbindung.