BuG-Logo

Im Konzept des Landesprogramms Bildung und Gesundheit NRW heißt es: "Die Mitgliedsschulen machen die Zugehörigkeit zum Landesprogramm u. a. durch die Verwendung des Programm-Logos im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, z. B. durch Aufnahme auf die Homepage, auf Briefbögen, durch das Aushängen des Hausschilds, deutlich kenntlich." Für diese Verwendungszwecke dürfen BuG-Schulen das BuG-Logo ohne gesonderte Zustimmung des Landesprogramms nutzen.

Für darüber hinausgehende Zwecke darf das BuG-Logo nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Landesprogramms Bildung und Gesundheit NRW veröffentlicht werden. Diese Zustimmung muss für jedes einzelne (Werbe-)Medium (Print, Online, Werbebande usw.) vorliegen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden. Die Nutzung des BuG-Logos ist dann unverzüglich einzustellen.

Das Logo in unterschiedlichen Formaten als Zip-Datei