Fristen
Für das Einreichen von Anträgen gibt es keine allgemeinen Fristen. Damit jedoch angemessen Zeit für eine Bearbeitung gewährleistet ist, sollte der Antrag ca. drei Monate vor dem Startdatum der Maßnahme eingereicht sein.
Fördermittelzusagen können nicht nach Beginn einer Maßnahmen erteilt werden. Sollte eine Maßnahme ohne vorherige Fördermittelzusage starten, muss die Schule diese Maßnahme zu 100 % selbst finanzieren.
Nach Beendigung der Maßnahme muss innerhalb von drei Monaten abgerechnet und evaluiert werden. Das System erinnert Sie automatisch daran.