Förderkriterien
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen (Verhältnisprävention)
- Beratung und Fortbildung durch Berater*innen, Moderator*innen und weitere Expert*innen inkl. Fortbildungsmaterial, auf der Basis eines konkreten Schulentwicklungsbedarfes
- Aufbau und Betreuung von Netzwerken und Kooperationen
Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nur dann, wenn die Maßnahmen nachhaltigen Einfluss auf den Schulentwicklungsprozess haben, d. h.
Anhand der (Selbst-)Evaluation wurde ein Bedarf erkannt und als primäre Schulentwicklungsaufgabe benannt.
Anhand des Bedarfs werden spezifische Ziele entwickelt und benannt.
Die Ziele sind wirkungsorientiert und überprüfbar.
Anhand der Ziele werden konkrete Maßnahmen abgeleitet.
Die Maßnahmen lassen sich einer oder mehreren IQES-Qualitätsdimension/en zuordnen.
Die Maßnahmen sind nicht ausschließlich bzw. überwiegend auf die Veränderung von Verhalten ausgerichtet, sondern stärken vor allem gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen und Strukturen (Verhältnisse).
Die durchgeführten Maßnahmen werden evaluiert, um feststellen zu können, ob sie auch geeignet waren, die genannten Ziele zu erreichen.