Ausschlusskriterien
Von einer Förderung durch BuG NRW sind ausgeschlossen:
(s. aktueller Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands)
- Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder Verantwortlicher gehören (z. B. Einrichtung/Ausstattung -> Schulträger, Copsoq/Supervision -> Bezirksregierung, Erst-Hilfe-Kurse -> Unfallkasse NRW)
- Eigenanteile von bereits durch Krankenkassen geförderten Maßnahmen
- isolierte, d. h. nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen externer Anbieter/innen
- individuumsbezogene Abrechnung von Maßnahmen
- Forschungsprojekte/Screenings ohne Interventionsbezug
- Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen
- Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken für bestimmte Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen
- ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände (z. B. bei Stadtteil-, Schulfesten, in öffentlichen Bereichen) oder ausschließlich mediale Aufklärungskampagnen
- berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an das Projekt gebunden sind
- Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel
- Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind
- Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Maßnahmen
- Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden
Des Weiteren sind ausgeschlossen:
- Reparaturarbeiten
- Klassenfahrten
- Teilnahme an Tagungen
- Personalstellen
Fahrtkostenzu zu Multiplikator*innen-Schulungen:
- Fahrtkosten von LuL‘ müssen Schulen aus ihrem Fortbildungsbudget bestreiten. Es sind im Bedarfsfall über die Dezernent*innen Anträge auf einmalige Erhöhung an die BezReg möglich.
- Für Fahrtkosten von SuS‘ kommt der Schulträger auf.
Daher können diese Kosten nicht in einem BuG-Antrag berücksichtigt werden. Dies geht im Ausnahmefall nur dann, wenn die beschriebenen Möglichkeiten ausgeschöpft sind; das muss im Antrag dokumentiert sein.
Mischfinanzierungen
Es ist zu begrüßen, wenn Schulen sich um weitere Finanzierungsquellen bemühen. Bei Stiftungen wie die der Sparda-Bank oder Sparkasse werden keine Interessenskonflikte gesehen. Ausgeschlossen sind aber Firmen der Alkohol-, Tabak- und Arzneimittelindustrie. Die Spende/Förderung soll im Feld "Eigenanteil" erwähnt werden, diesen aber nicht ersetzen.