Abrechnungsverfahren
(Stand: 01.08.2022)
- Nach Beendigung der Maßnahme strecken Sie zunächst den gesamten Rechnungsbetrag aus Ihren (Budget-)Mitteln vor. Anschließend senden Sie bitte umgehend (elektronisch oder postalisch) die Rechnungsunterlagen an die Landeskoordination Landeskoordination@bug-nrw.de mit der Bitte um Überweisung der Fördermittel. Die Fördermittel werden dann automatisch auf das Konto überwiesen, das im Antrag angegeben wurde.
- Geben Sie bei der Korrespondenz immer Schulnummer und Antrags-ID an, damit die Rechnung zugeordnet werden kann.
- Sie müssen die Rechnung spätestens 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme zur Abrechnung einreichen. Bitte machen Sie sich einen Wiedervorlagevermerk dazu.
- Sie können auch Teilrechnungen einreichen. Bitte kündigen Sie im Anschreiben aber an, dass noch weitere Rechnungen kommen werden, damit die Gelder nicht für andere Zwecke freigegeben werden.
- Fahrt-, Hotel- und Materialkosten müssen im Anhang der Rechnung durch Quittungen belegt werden.
- Manchmal sind Maßnahmen günstiger als im Kostenvoranschlag geplant wurde. In diesem Falle wird automatisch ohne weitere Benachrichtigung der Eigenanteil von 20 % von der Rechnungssumme abgezogen.
- Auf für die Evaluation der Maßnahmen gilt eine Frist von 3 Monaten, ansonsten behält sich BuG NRW vor, Fördermittel wieder zurückzufordern.
- Eventuell bietet es sich an, die Evaluation zusammen mit der Rechnung einzureichen.
- Bei von Ihnen gewünschten Abweichungen vom beschriebenen Regelfall setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Landeskoordination in Verbindung.