Die Träger des Landesprogramms
Gesundheit ist eine zentrale Bedingung für die Entwicklung von Persönlichkeit und Fähigkeiten sowie wesentliche Voraussetzung für Lernen und Arbeiten. Sie bestimmt außerdem die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen maßgeblich. Schulen als Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen, dort tätigen Erwachsenen und Eltern haben daher auch die Aufgabe, die Gesundheit aller Beteiligten zu stärken und zu fördern, indem sie ein Umfeld schaffen, das sowohl die Leistungsfähigkeit und Motivation als auch die Gesundheit fördert.
Daher wollen die Träger des Landesprogramms Bildung und Gesundheit NRW mit seiner Fortführung die Rahmenbedingungen für gesundheitsfördernde Schul- und Unterrichtsentwicklung weiterhin befördern und damit die Leitidee der guten gesunden Schule an den Schulen in Nordrhein-Westfalen verankern. Gesundheitsstatus und Gesundheitskompetenzen aller schulischen Akteurinnen und Akteure sollen nachhaltig gestärkt werden.
Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Präventionsauftrags und der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß § 20f SGB V im Land Nordrhein-Westfalen bildet das Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW ein Dach für gemeinsame Initiativen der Träger insbesondere im Hinblick auf die systematische Integration der Gesundheitsförderung in Schule und Schulentwicklung sowie die Förderung der Gesundheit aller schulischen Akteurinnen und Akteure.
Ansprechpartner*innen der Träger für BuG-Schulen
Unterstützungsangebote der Träger für Schulen (über BuG hinaus)
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) hat das Thema Gesundheit in die Schul- und Bildungspolitik des Landes integriert mit dem Ziel, Gesundheitsförderung zur Erhöhung der Bildungsqualität nachhaltig mit der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu verbinden.
Es folgt dabei den im § 2 (Abs. 4 u. 5) SchulG, im Referenzrahmen Schulqualität NRW und in den KMK-„Empfehlungen zur Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule“ vom 15.11.2012 formulierten Qualitätsaussagen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG.NRW) unterstützen das Landesprogramm als das für Gesundheit und die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes federführende Ressort der Landesregierung und als fachliche Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst insbesondere vor dem Hintergrund des Landespräventionskonzepts NRW.
Die Trägerschaft der Unfallkasse NRW und die damit verbundene Unterstützung der Schulen, die an dem Landesprogramm teilnehmen, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Siebten Sozialgesetzbuches. Danach hat die Unfallkasse NRW „mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen“ (§ 14 SGB VII in Verbindung mit den „Grundsätzen der Prävention“ des DGUV).
Die Trägerschaft der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände NRW begründet sich im gesetzlichen Präventionsauftrag nach §§ 20, 20a und 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung. Ziel ist es demnach, durch Leistungen der Primärprävention und Gesundheitsförderung in der Lebenswelt Schule den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen sowie den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen zu verbessern.
- AOK – Die Gesundheitskasse (AOK NORDWEST und AOK Rheinland/Hamburg)
- BKK Landesverband NORDWEST
- IKK classic (IKK classic Landesdirektion Nordrhein und IKK classic Landesdirektion Westfalen-Lippe)
- Knappschaft
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Ersatzkassen:
- BARMER
- Techniker Krankenkasse (TK)
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse – KKH
- Handelskrankenkasse (hkk)
- HEK – Hanseatische Krankenkasse