Herzlich willkommen beim Programm zur Förderung der integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Schulen. Die Träger des Landesprogramms bilden eine Verantwortungspartnerschaft für die Förderung der „Guten Gesunden Schule".
Voraussetzungen
Ausschließlich BuG-Schulen (Mitglieder im Landesprogramm) können Maßnahmenanträge stellen.
Die Maßnamenplanung muss datenbasiert erfolgen, d.h. sie muss sich aus den Ergebnissen der BuG-Standortbestimmung oder anderen Evaluationen (z. B. QA) ableiten.
Es muss ein klarer gesundheitsförderlicher Gewinn erkennbar sein, der sowohl Verhaltens- als auch Verhältnisprävention berücksichtigt; dabei muss die Verhältnisprävention klar im Vordergrund stehen.
Es gibt kein günstigeres/kostenloses Angebot in gleicher Qualität durch das Kompetenzteam, die Schulpsychologie, eine Krankenkasse, die Unfallkasse NRW oder andere Anbieter.
Lehrerkonferenzbeschluss (bis 3.000 €) bzw. Schulkonferenzbeschluss (ab 3.000 €)