2. Ziele des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Wie schon erwähnt, ist das heute im betrieblichen Gesundheitsmanagement dominierende Ziel die Senkung der Kosten durch Reduzierung von Fehlzeiten. Wie wir aus der Statistik wissen, liegen die Fehlzeiten bei Lehrern in der Bundesrepublik relativ niedrig. Von daher ergäbe sich kaum Handlungsbedarf. Durch Reduzierung von Fehlzeiten erreicht man zunächst einmal, dass die Mitarbeiter nahezu permanent verfügbar sind. Wie motiviert und qualifiziert sie jedoch ihre Arbeit leisten, bleibt dabei offen. Ein anwesender Mitarbeiter, der innerlich gekündigt hat oder sogar latent gegen die Ziele der Organisation arbeitet, kann mehr Schaden als Nutzen stiften. Das zweite Ziel des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist daher die Stärkung der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere auch die Stärkung ihrer Bindung an das Unternehmen, also auch an Aufträge und Ziele, die über Stellenbeschreibung und Arbeitsauftrag hinausgehen.
In Zeiten beschleunigten Wandels und wachsenden Wettbewerbs reicht es nicht mehr aus, seine Arbeit gut zu tun, es muss immer auch mitgedacht werden, ob man das Richtige tut und wieweit was man tut verbessern kann. Gefordert wird m.a.W. Motivation zur kontinuierlichen Verbesserung, also auch Flexibilität und Kreativität. Darin sehen wir das dritte Ziel des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Aufgrund der Alterung der Gesamtbevölkerung wird auch das Durchschnittsalter der Beschäftigten ansteigen. Mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung und auch die Dauer krankheitsbedingter Fehlzeiten zu. Dem kann durch betriebliches Gesundheitsmanagement entgegengewirkt werden, insbesondere dann, wenn es bei den Ursachen chronischer Erkrankungen ansetzt, die heute hauptverantwortlich sind für zeitraubende Krankheitsphasen und vorzeitigen Tod. Das vierte Ziel betrieblichen Gesundheitsmanagements liegt daher in der Bekämpfung der Ursachen chronischer Krankheiten und in der Erleichterung der Wiedereingliederung nach Krankheit und Rehabilitation.
Ziele des BGB
- Kostensenkung (Fehlzeiten, Frühberentung)
- Motivation, Wir-Gefühl · Kreativität, Flexibilität
- Bekämpfung der Ursachen chronischer (und kostenträchtiger) Krankheiten